Beiträge Hauptverein

 

§ 1 – Geltungsbereich

1. Die Festlegung dieser Beitragsordnung erfolgte gemäß §8 der Satzung des TSV Hagen 1860 am 24. April 2021 durch die Jahreshauptversammlung. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

2. Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des TSV Hagen 1860.

3. Die Beiträge für Teilzeitmitglieder werden durch den Vorstand festgelegt.

4. Sonderbeiträge sind von dieser Beitragsordnung nicht berührt.

 

§ 2 – Beiträge

Durch die Jahreshauptversammlung wurde die Höhe der Monatsbeiträge wie folgt festgelegt:

  • Einzelmitgliedschaft
    Erwachsene 10,40€
    Erwachsene, die das 65. Lebensjahr vollendet haben 8,60€
    Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nachweisen können, dass sie Schüler, Studenten oder Auszubildende oder Teilnehmer im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes/freiwilligen sozialen Jahres sind 7,40€
    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5,10€
  • Familienmitgliedschaft
    Ehepaare ohne oder mit mehreren minderjährigen Kindern 19,00€
    Alleinerziehende mit mindestens zwei minderjährigen Kindern 19,00€

Die Beiträge werden für das gesamte Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) durch das Mitglied geschuldet; im Jahr der Aufnahme in den TSV Hagen 1860 jedoch nur anteilig bis zum Ablauf des Jahres.

 

§ 3 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 11,00 EURO

 

§ 4 Kostenbeteiligung

1. Das Mitglied wird an den Kosten beteiligt, die entstehen, wenn

a) die im Lastschrifteinzug angegebene Bankverbindung nicht mehr besteht oder nicht über die notwendige Deckung verfügt und dieses nicht der Geschäftsstelle bis zum 31. Oktober eines Jahres mitgeteilt wurde oder vom Mitglied glaubhaft entschuldigt werden kann.

b) die Zahlung nicht zu den unter § 5 genannten Terminen eingegangen ist.

In diesen Fällen wird eine Kostenpauschale von 15,00 EURO dem fälligen Mitgliedsbeitrag zugerechnet.

2. Von Selbstzahlern wird unabhängig von der Rechnungshöhe für jede Rechnung eine Verwaltungspauschale von 5,70 EURO erhoben.

 

§ 5 Zahlungstermine

Die Zahlungstermine für die Beiträge wurden wie folgt festgelegt:

a)  für Selbstzahler der erste Werktag im Januar eines Jahres in Höhe des gesamten Rechnungsbetrages ohne Abzug,

b)  bei Lastschrifteinzug der jeweils erste Werktag im Januar, April, Juli und Oktober eines Jahres in vier annähernd gleichen Raten des Rechnungsbetrages.

Abweichend von einem Lastschrifteinzug nach § 5 b) kann das Mitglied den Einzug des vollen Beitrages zum 1. Januar eines Jahres vereinbaren und erhält auf den geschuldeten Beitrag einen Rabatt von 4,00 Prozent.

 

§ 6 Abweichen von der Beitragsordnung

Der Vorstand behält sich vor, in besonderen, einzelnen und begründeten Ausnahmefällen von der Beitragsfestsetzung abzuweichen

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar des Jahres nach Beschlussfassung in der Jahreshauptversammlung in Kraft. Alte Beitragsordnungen verlieren mit diesem Tag ihre Gültigkeit.

Hagen, 24.04.2021 Die Jahreshauptversammlung
  des TSV Hagen 1860 e.V.

 
Download: Beitragsordnung Hauptverein 2022″